Prof. Dr. Nils Schmidt-Ahrendts in Voices of M&A

Es ist eine der nüchterneren Beobachtungen, die in dieser Form bei der M&A Excellence Days 2026 ausgesprochen wurde – und sie kommt von Prof. Dr. Nils Schmidt-Ahrendts, Vorstand der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Auf die Frage, warum nach Transaktionen immer wieder Konflikte entstehen, antwortet Schmidt-Ahrendts ohne juristisches Vokabular: „Weil die Transaktion für zumindest eine Seite nicht den wirtschaftlichen Erfolg gebracht hat, den sie sich vorgestellt hat." Wenn ein Deal funktioniert, gebe es keinen Streit. Wenn er nicht funktioniert habe – jedenfalls für eine Seite –, „findet man immer einen rechtlichen Hebel".

Das macht den M&A-Markt zum mit Abstand größten Streitfeld der DIS. Rund 30 Prozent aller DIS-Streitigkeiten entstammen dem M&A-Bereich – größer als der Anlagenbau, größer als alle anderen Segmente. Prof. Dr. Schmidt-Ahrendts beschreibt das typische Muster in einer Klarheit, die viele Verkäufer wahrscheinlich nicht hören wollen: Es handelt sich überwiegend um Post-M&A-Fälle. Der Käufer beruft sich auf eine Verletzung der Garantien, die sich typischerweise auf Leistungsparameter des verkauften Zielunternehmens beziehen. „Die sind nicht erreicht worden", sage der Käufer. „Das habe ich gar nicht garantiert" oder „die Verantwortung liegt nicht bei mir", erwidert der Verkäufer.

Wer am Tisch sitzt, fragt sich: Warum dann nicht ans staatliche Gericht? Prof. Dr. Schmidt-Ahrendts nennt vier Gründe – die Marketingvitrine seiner Branche, aber auch eine ehrliche Liste: Erstens die Neutralität des Forums, gerade bei grenzüberschreitenden Deals. Zweitens die weltweite Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen, „auch in den Failing States". Drittens die freie Auswahl der Schiedsrichter nach Kompetenz – nicht nach Zufall, wie an staatlichen Gerichten. Viertens der Geheimhaltungsgrundsatz. Letzterer dürfte für viele Häuser die unausgesprochene Lieblingsregel sein: Reputation bleibt geschützt, ein Schiedsverfahren rückt nicht in die Presse.

Prof. Dr. Schmidt-Ahrendts' Wunsch für die kommende M&A-Generation ist beinahe philosophisch. Streitbeilegungsklauseln, sagt er, sollten so geschrieben werden, dass früh ein neutraler Dritter eingebunden wird – als Schlichter, nicht als letzte Instanz. Parteien seien davon überzeugt, dass sie alles alleine besser könnten. Das sei häufig ein Irrglaube. „Etwas mehr Aufwand, jemand Neutrales hinzuzuhören, führt zu einem Gewinn für alle Beteiligten."

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